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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach Schweizer Recht · B2B · Entwurf, rechtlich noch zu prüfen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Verträge zwischen der Vendo Swiss Solution AG und ihren Geschäftskunden über Planung, Lieferung, Montage, Vermietung und Service von Automaten- und Ausgabesystemen. Hinweis: Dies ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Verwendung ist eine anwaltliche Prüfung empfohlen. Noch festzulegende Punkte sind mit [offen: …] markiert.

1. Geltungsbereich und Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Vendo Swiss Solution AG (nachfolgend «VendoSwiss») gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen Geschäftskunden. Sie gelten nicht für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit VendoSwiss ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Je nach Vertrag umfassen die Leistungen Planung, Lieferung (Kauf), Montage und Inbetriebnahme (Werkvertrag), Vermietung sowie Software und Service.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von VendoSwiss sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von VendoSwiss oder mit Beginn der Ausführung zustande. Massgeblich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Planungsunterlagen, Muster, Masse, Gewichte und Abbildungen sind Annäherungswerte; technische Änderungen, die die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Zusätzliche oder geänderte Leistungen (Änderungswünsche) werden gesondert vereinbart und verrechnet.

4. Preise

Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Transport, Verpackung, Montage, Inbetriebnahme und Schulung sind nur enthalten, soweit im Angebot aufgeführt, andernfalls werden sie zusätzlich verrechnet.

[offen: Lieferbasis, z. B. ab Werk Pfäffikon (EXW) oder frei Bauplatz.] [offen: Preisanpassung bei wesentlichen Material- oder Wechselkursänderungen, insbesondere bei Lieferfristen über mehrere Monate.]

5. Zahlungsbedingungen

[offen: Zahlungsplan, z. B. 30 % bei Bestellung, 60 % bei Lieferung, 10 % nach Abnahme.]

Rechnungen sind innert [offen: 30] Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR); VendoSwiss kann zudem ausstehende Leistungen zurückhalten. Eine Verrechnung oder ein Zurückbehalt durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Liefer- und Ausführungsfristen

Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung ist die rechtzeitige Klärung aller Ausführungsdetails sowie die Mitwirkung des Kunden (Ziff. 8). Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch Zulieferer verlängern die Fristen angemessen (Ziff. 15).

7. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt gemäss vereinbarter Lieferbasis [offen: ab Werk / frei Bauplatz]. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe an den Kunden bzw. an den Transportführer auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

8. Mitwirkung des Kunden, Montage und Inbetriebnahme

Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich die nötigen Voraussetzungen bereit, insbesondere einen geeigneten Aufstellort, den Stromanschluss (z. B. 230 V / 50 Hz), einen Netzwerkzugang (LAN), Zufahrt und Zugang sowie die erforderlichen baulichen und technischen Gegebenheiten. Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. Die Inbetriebnahme und Übergabe erfolgen nach Vereinbarung.

9. Abnahme (Werkleistungen)

Bei Werkleistungen (Montage und Inbetriebnahme) erfolgt eine Abnahme. Der Kunde prüft die Leistung und erklärt die Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie ohne wesentlichen Vorbehalt in Betrieb nimmt oder wenn er nicht innert [offen: 10] Arbeitstagen nach Mitteilung der Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VendoSwiss. VendoSwiss ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen (Art. 715 ZGB), und der Kunde wirkt dabei mit.

11. Gewährleistung und Mängelrechte

Der Kunde prüft Lieferung und Leistung unverzüglich und rügt erkennbare Mängel innert [offen: 10] Tagen, versteckte Mängel sofort nach Entdeckung, jeweils schriftlich. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt [offen: 12 / 24] Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. VendoSwiss behebt berechtigte Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies innert angemessener Frist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Minderung; bei wesentlichen Mängeln Wandelung).

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere normale Abnutzung, unsachgemässe Nutzung oder Wartung, Eingriffe durch Dritte, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsbedingungen sowie Verbrauchsmaterial. Garantien von Herstellern werden, soweit zulässig und möglich, an den Kunden weitergegeben.

12. Software (StockAdmin und weitere)

Mitgelieferte Software wird dem Kunden zur Nutzung auf den vereinbarten Anlagen überlassen (einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht). Sämtliche Rechte an der Software verbleiben bei VendoSwiss bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.

[offen: Umfang von Updates und Support, Laufzeit sowie allfällige Lizenz- oder Wartungsgebühren.]

VendoSwiss übernimmt keine Gewähr für einen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb der Software. Die Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

13. Vermietung

Bei Vermietung gelten ergänzend folgende Bestimmungen: Mietdauer und Mietzins richten sich nach dem Vertrag; der Mietgegenstand bleibt im Eigentum von VendoSwiss. Der Kunde nutzt den Mietgegenstand sorgfältig und vertragsgemäss und gibt ihn bei Vertragsende im vertragsgemässen Zustand zurück (normale Abnutzung vorbehalten).

[offen: Zuständigkeit für Unterhalt und Reparaturen sowie Haftung und Versicherung während der Mietdauer.]

14. Wartung und Service

Wartungs- und Serviceleistungen sind nicht im Kauf- oder Werkpreis enthalten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, und werden in einem separaten Vertrag geregelt.

[offen: Reaktions- und Servicezeiten, Verfügbarkeiten sowie Pauschalen oder Stundenansätze.]

15. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von VendoSwiss (z. B. Naturereignisse, Störungen der Lieferkette, behördliche Massnahmen, Energieausfälle) befreien für deren Dauer von der Leistungspflicht; die betroffenen Fristen verlängern sich angemessen.

16. Haftung

VendoSwiss haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen oder auf den [offen: Auftragswert / einen zu vereinbarenden Höchstbetrag] begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für Produktions- und Betriebsausfall, Datenverlust und entgangenen Gewinn. Die zwingende gesetzliche Haftung, namentlich für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleibt in jedem Fall vorbehalten.

17. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung

Pläne, Konzepte, Software, Dokumentationen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von VendoSwiss bzw. der jeweiligen Rechteinhaber und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich.

18. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

19. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, «Wiener Kaufrecht»). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [offen: Pfäffikon SZ bzw. der Sitz von VendoSwiss], vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

Stand

Version und Stand: [offen: Datum]. Entwurf, vorbehältlich rechtlicher Prüfung.